{"id":3043,"date":"2023-04-19T20:01:45","date_gmt":"2023-04-19T18:01:45","guid":{"rendered":"https:\/\/go-eastwest.de\/hafen\/?page_id=3043"},"modified":"2023-04-19T20:01:46","modified_gmt":"2023-04-19T18:01:46","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/go-eastwest.de\/hafen\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Marina Zehdenick am Prerauer Stich GmbH f\u00fcr Wartungs-,Reparatur-, Umbau-, Dock- und Slipauftr\u00e4ge<\/h1>\n\n\n\n<p>Diese Bedingungen gelten f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Schiffswartung, Schiffsreparaturen, Schiffsumbauten, Arbeiten an Ausr\u00fcstung oder an Teilen von Schiffen und f\u00fcr alle Dock\u2013 und Ein- und Auskranarbeiten. Sie sind Bestandteil s\u00e4mtlicher Angebote und Vertr\u00e4ge der Marina \u00fcber Lieferungen und Leistungen, und zwar auch in laufenden und k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsverbindungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers sowie Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Marina ihrer Einbeziehung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.1 Unsere Angebote und Kostenanschl\u00e4ge verstehen sich freibleibend. Sie schlie\u00dfen nur solche Lieferungen und Leistungen ein, die darin ausdr\u00fccklich spezifiziert sind.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 Vertr\u00e4ge kommen mit uns nur zustande, sofern wir Auftr\u00e4ge oder Bestellungen schriftlich angenommen, wir zugegangene Annahmeerkl\u00e4rungen schriftlich best\u00e4tigt haben oder die von unserem Kunden bestellten Liefergegenst\u00e4nde oder Leistungen ausgeliefert oder erbracht haben. Dies gilt f\u00fcr Erg\u00e4nzungen oder \u00c4nderungen von Vertr\u00e4gen entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3 Kommt der Vertrag aus von uns nicht zu verantwortenden Umst\u00e4nden nicht zustande, sind wir berechtigt, auf Veranlassung des Kunden angefertigte Kostenanschl\u00e4ge und Projektarbeiten zu orts\u00fcblichen und angemessenen Preisen zu berechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>1.4 Abweichend von \u00a7 127 BGB ist die elektronische Form der Schriftform nicht gleichgestellt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Leistungsumfang, Lieferungen und Leistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1 F\u00fcr den Leistungsumfang ist im Zweifel der Inhalt unseres schriftlichen Angebots oder unserer Auftragsbest\u00e4tigung und der darin genannten Unterlagen ma\u00dfgebend. Mehraufwand, der sich aus der Fehlerhaftigkeit der vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen oder sonstiger Unterlagen oder Informationen ergibt, tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 S\u00e4mtliche Angaben gegen\u00fcber unserem Kunden und unsere dem Vertrag zugrundeliegenden Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00df- und Gewichtsangaben oder technische Beschreibungen) enthalten lediglich branchen\u00fcbliche Ann\u00e4herungswerte. Wir behalten uns unwesentliche \u00c4nderungen (z.B. Konstruktions-, Form\u00e4nderungen oder Farbabweichungen) vor.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3 Unser Kunde hat uns rechtzeitig vor Eintreffen des Schiffes an unserer Marina verbindliche Zeichnungen (z.B. Dockplan) einzureichen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4 \u00dcber den Umfang und die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der Lieferungen und Leistungen entscheidet ausschlie\u00dflich der Kunde. Bei Vorliegen einer Stellungnahme einer Klassifikationsgesellschaft oder deren Beauftragten oder eines Beauftragten des Kunden d\u00fcrfen wir deren Inhalt den Arbeiten zugrunde legen, wir \u00fcberpr\u00fcfen nicht deren inhaltliche Richtigkeit. Wir sind weiterhin nicht verpflichtet, das Schiff oder den Leistungsgegenstand auf versteckte M\u00e4ngel zu untersuchen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.5 Wir sind berechtigt, die uns \u00fcbertragenen Arbeiten ganz oder teilweise von Dritten ausf\u00fchren zu lassen. Teillieferungen und Leistungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Unterlagen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1 An unseren Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber und sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. S\u00e4mtliche Unterlagen sind strikt vertraulich zu behandeln. Ohne unsere schriftliche Einwilligung d\u00fcrfen diese Unterlagen nur zur Erf\u00fcllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrags genutzt und insbesondere nicht vervielf\u00e4ltigt oder Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie uns unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung unserer Gesch\u00e4ftsverbindung f\u00fcr einen Zeitraum von 5 Jahren bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2 Erbringen wir unsere Leistungen unter Verwendung von Entw\u00fcrfen, Unterlagen oder Angaben des Kunden, ist dieser verpflichtet, uns von jeglichen Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, die auf der Verletzung von Urheberrechten, Patenten und sonstigen Schutzrechten Dritter infolge der Verwendung der Entw\u00fcrfe, Unterlagen und Angaben des Kunden beruhen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Bevollm\u00e4chtigte Vertreter des Kunden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sp\u00e4testens bei der Ankunft des Schiffes oder \u00dcbergabe des Leistungsgegenstandes hat der Kunde uns schriftlich anzugeben, wer au\u00dfer ihm uns gegen\u00fcber als Vertreter Erkl\u00e4rungen abgeben und entgegennehmen sowie Vereinbarungen treffen kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Gr\u00f6\u00dfe und Gewicht eines Schiffes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1 F\u00fcr die Abmessungen und die Bestimmung des Kubikmetergehaltes gelten die Werte die von der Marina gemessen bzw. berechnet wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>5.3 Der f\u00fcr das Docken erforderliche Zustand des Schiffes (Trimm und Gewicht) ist mit uns abzustimmen und durch den Kunden herbeizuf\u00fchren. Die Regelungen der Ziff. 15.2 bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Preise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>6.1 Alle Preise verstehen sich rein netto in Euro ab unserer Marina zuz\u00fcglich Umsatzsteuer in ihrer gesetzlich vorgeschriebenen H\u00f6he, sofern diese anf\u00e4llt. F\u00fcr Leistungen, die auf Wunsch unseres Kunden au\u00dferhalb der normalen oder tariflichen Arbeitszeiten erbracht werden, tr\u00e4gt unser Kunde die hiermit verbundenen Mehrkosten.<\/p>\n\n\n\n<p>6.4. Die Verg\u00fctung f\u00fcr das Aus- und Einkranen wird nach unseren jeweils g\u00fcltigen Preisen berechnet. Wobei air uns ausdr\u00fccklich vorbehalten nur Schiffe zu Kranen, die von der Marina f\u00fcr das Man\u00f6ver vorbereitet wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>6.5 Wird uns die Erf\u00fcllung des Vertrages aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, ganz oder teilweise unm\u00f6glich, so schuldet der Kunde die anteilige Verg\u00fctung f\u00fcr die bis dahin erbrachten Lieferungen und Leistungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Zahlungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>7.1 S\u00e4mtliche Zahlungsanspr\u00fcche sind unverz\u00fcglich mit Zugang unserer Rechnung\/Zahlungsanforderung f\u00e4llig. Zahlungen sind unverz\u00fcglich an uns auf eines unserer in der Rechnung\/Zahlungsanforderung genannten Konten zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2 Wir sind berechtigt, schon vor Fertigstellung des gesamten Leistungsumfangs, dem jeweiligen Leistungsstand entsprechende Teilrechnung(en) auszustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.3 Ab F\u00e4lligkeit der Verg\u00fctung stehen uns Zinsen in H\u00f6he von 5 % p.a., ab Eintritt des Verzugs in H\u00f6he von 9 % p.a. \u00fcber dem jeweils g\u00fcltigen Basiszinssatz zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde hat uns die Kosten und Rechtsanwaltsgeb\u00fchren und ggf. die Kosten eines Rechts- bzw. Schiedsgerichts zu erstatten, die wir zur Durchsetzung einer f\u00e4lligen Rechnungsforderung nach Verzugseintritt aufwenden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.5 Die R\u00fccklieferung des Schiffes oder Leistungsgegenstandes erfolgt erst nach vollst\u00e4ndiger Zahlung der bis dahin aus dem jeweiligen Vertrag f\u00e4lligen Betr\u00e4ge durch unseren Kunden. Unterbleibt eine R\u00fccklieferung wegen Zahlungsverzuges des Kunden, gehen Liegegeb\u00fchren und\/oder sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der unterbliebenen R\u00fccklieferung stehen, zu Lasten des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Fristen und Termine<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>8.1 Fristen und Termine sind f\u00fcr uns nur verbindlich, wenn die Verbindlichkeit ausdr\u00fccklich im einzelnen Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten sind jegliche Terminangaben nur Sch\u00e4tzungen und es gelten die jeweils von uns unter Ber\u00fccksichtigung von Art und Umfang der Leistung oder Lieferung, Erschwernissen usw. veranschlagten angemessenen Fristen und Termine. Vereinbarte Fristen und Termine gehen von den f\u00fcr die Marina geltenden tariflichen Arbeitszeiten aus.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2 Voraussetzung f\u00fcr rechtzeitige Lieferung der Leistung ist \u2013 auch sofern eine Leistungsfrist\/ein Termin vereinbart ist \u2013 die vollst\u00e4ndige und rechtzeitige Erf\u00fcllung aller Mitwirkungsobliegenheiten und -pflichten des Kunden, wie z.B. (i) die rechtzeitige Beibringung von Unterlagen, Informationen oder Genehmigungen, (ii) die rechtzeitige Bereitstellung des Schiffes in bearbeitungsf\u00e4higem Zustand und Kl\u00e4rung aller kaufm\u00e4nnischen (einschlie\u00dflich der Preisvereinbarungen) und technischen Fragen sowie (iii) der Eingang f\u00e4lliger Zahlungen bei uns. Vereinbarte Fristen und Termine verl\u00e4ngern sich um die Dauer der Verz\u00f6gerung des Eingangs f\u00e4lliger Zahlungen, selbst wenn wir keine Zur\u00fcckbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechte geltend gemacht haben, der unterlassenen Erf\u00fcllung der Mitwirkungsobliegenheiten und \u2013pflichten und den sonstigen im Vertrag vereinbarten Umst\u00e4nden.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3 Bei \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Liefer- oder Leistungsumfangs \u00e4ndern sich die Fristen und Termine entsprechend dem damit verbundenen zeitlichen Mehraufwand. Gleiches gilt auch f\u00fcr unvorhergesehene Bedingungen und Auflagen der Klassifikationsgesellschaft und\/oder der Beh\u00f6rden.<\/p>\n\n\n\n<p>8.4 H\u00f6here Gewalt und sonstige Umst\u00e4nde, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Arbeitsk\u00e4mpfe, Maschinenausf\u00e4lle, Engp\u00e4sse in der Rohstoffversorgung, hoheitliche Ma\u00dfnahmen, Insolvenz oder Insolvenzantragstellung eines Unterauftragnehmers oder Lieferanten und Verkehrsst\u00f6rungen, gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eingetreten sind, befreien uns f\u00fcr die Dauer ihrer Auswirkungen und, wenn sie zur Unm\u00f6glichkeit der Leistung f\u00fchren, vollst\u00e4ndig von unseren Verpflichtungen aus dem Vertrag. Verz\u00f6gert sich die Leistungserbringung oder Lieferung durch h\u00f6here Gewalt oder durch von uns nicht zu vertretende Umst\u00e4nde, verl\u00e4ngern sich dementsprechend etwaig vereinbarte Fertigstellungstermine um die Dauer der Unterbrechung zuz\u00fcglich eines angemessenen Zuschlages f\u00fcr die Wiederaufnahme der Arbeiten. Wird die Lieferung und\/oder Leistung aus von uns nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum, d.h. l\u00e4nger als 14 Werktage, unterbrochen, ohne dass die Leistung dauernd unm\u00f6glich wird, so sind die ausgef\u00fchrten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen. Es sind uns au\u00dferdem die Kosten zu verg\u00fcten, die uns bereits im Hinblick auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung schon entstanden sind, es sei denn, es liegt ein Fall h\u00f6herer Gewalt vor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Bereitstellen und Abholen des Schiffes\/Leistungsgegenstandes und Verholman\u00f6ver<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>9.1 Unser Kunde hat uns das Schiff oder den Leistungsgegenstand in einem bearbeitungsf\u00e4higen Zustand, insbesondere gasfrei, gereinigt, ohne gef\u00e4hrliche Ladung (G\u00fcter, Stoffe) und entsprechend den geltenden Sicherheitsbestimmungen am vereinbarten Ort (Dock, Slip, Pier) und zur vereinbarten Zeit so zu \u00fcbergeben, dass wir ohne weiteres Zutun mit den Arbeiten beginnen k\u00f6nnen. Nach Beendigung der Arbeiten hat der Kunde das Schiff oder den Leistungsgegenstand am Leistungsort abzuholen. Eine nicht termingerechte Anlieferung oder eine Anlieferung in einem nicht bearbeitungsf\u00e4higen Zustand berechtigt uns, die \u00dcbernahme des Schiffs oder Leistungsgegenstandes zu verweigern und\/oder unserem Kunden die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Abnahme<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>10.1 Unser Kunde hat die Leistung in jedem Fall nach deren Beendigung, sp\u00e4testens unverz\u00fcglich nach Aufforderung durch uns an- oder abzunehmen. Die An-\/Abnahme gilt sp\u00e4testens als erfolgt, wenn unser Kunde die Leistung oder das Schiff\/den Leistungsgegenstand in Benutzung nimmt oder verwendet.<\/p>\n\n\n\n<p>10.2 Nach Abnahme hat der Kunde das Schiff\/den Leistungsgegenstand unverz\u00fcglich abzuholen. Kommt unser Kunde der Aufforderung zum Abholen des Schiffes nicht fristgerecht nach, sind wir berechtigt, im Namen, auf Gefahr und auf Kosten des Kunden Verholmannschaften, Schlepper und Lotsen zu beauftragen, das Schiff zu entfernen und zu verlegen, nachdem wir unserem Kunden unter Hinweis auf diese Folgen erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Erg\u00e4nzend gilt Ziff. 9.2.<\/p>\n\n\n\n<p>10.3 Nimmt unser Kunde die Leistung nicht fristgerecht an\/ab, k\u00f6nnen wir nach erfolgloser Mahnung unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fccktreten und Schadensersatz verlangen, und zwar nach unserer Wahl entweder Ersatz des entstandenen Schadens oder ohne Nachweis eines Schadens- 5 v.H. des vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt insbesondere der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>10.4 Ist eine Erprobung oder Probefahrt vorgesehen, so hat unser Kunde die Schiffsbesatzung zu stellen und alle Betriebs-, Hilfsstoffe und sonstigen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Erprobung oder der Probefahrt erforderlichen Beistellungen zu erbringen. Der Kunde tr\u00e4gt f\u00fcr die Erprobung oder die Probefahrt die nautische Verantwortung, das Risiko f\u00fcr Bedienungsfehler der Schiffsbesatzung oder sonstiger Erf\u00fcllungsgehilfen sowie das Risiko des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Schiffes oder des Leistungsgegenstandes.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11. \u00dcbertragung\/Aufrechnung\/Einbehalt und Pfandrecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>11.1 Unser Kunde ist nicht berechtigt, seine gegen uns gerichteten Anspr\u00fcche und Rechte ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung auf Dritte zu \u00fcbertragen. \u00a7 354a HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>11.2 Unser Kunde kann uns gegen\u00fcber nur mit unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten oder entscheidungsreifen Anspr\u00fcchen aufrechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>11.3 Unser Kunde ist zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes nur berechtigt, falls sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n\n\n\n<p>11.4 Unbeschadet eines gesetzlichen Pfandrechts r\u00e4umt uns unser Kunde f\u00fcr unsere Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag, dessen Grundlage diese Bedingungen sind, ein vertragliches Pfandrecht an dem Schiff oder dem Leistungsgegenstand ein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12. Erf\u00fcllungsort und Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>12.1 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ist unsere Marina, sofern nicht einzelvertraglich ein anderer Erf\u00fcllungsort vereinbart worden ist. Liefern wir in L\u00e4nder der Europ\u00e4ischen Union, hat uns unser Kunde seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sowie alle sonstigen, zur Abwicklung erforderlichen Angaben (u.a. die Best\u00e4tigung \u00fcber Transport und Endverbleib) unverz\u00fcglich zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>12.2 Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Unterganges und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Leistung geht vorbehaltlich Ziff. 10.4 mit der Abnahme auf unseren Kunden \u00fcber. Sollte die \u00dcbergabe der Leistung schon vor Abnahme (z.B. zum Zwecke einer Probefahrt) erfolgen, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Unterganges und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung schon mit diesem Zeitpunkt auf unseren Kunden \u00fcber. Verz\u00f6gert sich die Abnahme durch Verschulden unseres Kunden, so geht bereits vom Tage der Mitteilung der Abnahmef\u00e4higkeit die Gefahr des zuf\u00e4lligen Unterganges und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Leistung auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<p>12.3 Eine Versicherung gegen Transportsch\u00e4den, Transportverluste, Bruch und sonstige Risiken wird von uns f\u00fcr den Kunden nur auf seinen ausdr\u00fccklichen Wunsch und in seinem Namen und auf seine Kosten geschlossen, wobei wir als mitversicherte Partei in eine solche Versicherung eingeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>12.4 F\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht durch die Marina oder ihre Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht werden, haftet die Marina, unabh\u00e4ngig vom Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht, es sei denn, es liegt einer der in Ziff. 15.4 genannten F\u00e4lle vor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>13.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten und\/oder eingebauten Gegenst\u00e4nden (Vorbehaltsware) bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher uns aus den jeweiligen Vertr\u00e4gen und aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit unserem Kunden jetzt oder k\u00fcnftig, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen unseren Kunden zustehenden Anspr\u00fcche, die ab Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstehen oder bereits entstanden waren, vor.<\/p>\n\n\n\n<p>13.2 Der Kunde ist zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur anschlie\u00dfenden Ver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im Rahmen von verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern dieses im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetrieb erfolgt. Eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung von Vorbehaltsware durch unseren Kunden ist nicht gestattet. Von etwaigen Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen Dritter hat der Kunde uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>13.3 Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt unser Kunde ausschlie\u00dflich f\u00fcr uns vor. Bei einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren durch unseren Kunden erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum in dem Verh\u00e4ltnis, in dem der Gesamtwert der neuen Sache zum Rechnungswert der Vorbehaltsware steht. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p>13.4 Unser Kunde tritt alle ihm im Zusammenhang mit der Ver\u00e4u\u00dferung zustehenden Anspr\u00fcche mit Nebenrechten sowie etwaige Anspr\u00fcche gegen seine Versicherer als Sicherheit im Voraus an uns ab. Wird die Vorbehaltsware von unserem Kunden zusammen mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft, gelten die Anspr\u00fcche in H\u00f6he des Rechnungswertes der Vorbehaltsware als an uns abgetreten. Die vorstehende Abtretung beinhaltet keine Stundung der uns gegen den Kunden zustehenden Zahlungsanspr\u00fcche.<\/p>\n\n\n\n<p>13.5 Unser Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Anspr\u00fcche auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Anspr\u00fcche selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir werden die Anspr\u00fcche jedoch nicht einziehen, solange unser Kunde nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t, kein Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber sein Verm\u00f6gen gestellt oder mangels Masse abgewiesen wurde oder keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist einer dieser F\u00e4lle gegeben, hat uns unser Kunde die abgetretenen Anspr\u00fcche und deren Schuldner unverz\u00fcglich schriftlich bekannt zu geben, alle zum Einzug der Anspr\u00fcche erforderlichen Angaben und Unterlagen zu \u00fcbermitteln und den Schuldnern die Abtretung schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>13.6 Unser Kunde hat die Vorbehaltsware in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zu halten und soweit sie nicht eingebaut ist getrennt zu lagern und als in unserem Eigentum stehend zu kennzeichnen.<\/p>\n\n\n\n<p>13.7 Auf Verlangen unseres Kunden werden wir das uns an der Vorbehaltsware zustehende Eigentum und die an uns abgetretenen Anspr\u00fcche insoweit zur\u00fcck\u00fcbertragen, als deren Wert den Wert der uns gegen diesen Kunden insgesamt zustehenden Anspr\u00fcche um mehr als 20 v.H. \u00fcbersteigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>14. M\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>14.1 M\u00e4ngel hat der Kunde uns gegen\u00fcber unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu r\u00fcgen. Vorbehaltlich Ziff. 15.4 haften wir nicht f\u00fcr die Ausweitungen eines Mangels, die durch eine versp\u00e4tete Anzeige entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>14.2 Zun\u00e4chst ist uns Gelegenheit zu geben, Nacherf\u00fcllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Herstellung einer neuen Sache.<\/p>\n\n\n\n<p>14.3 Das Schiff oder der Leistungsgegenstand sind uns zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung am Erf\u00fcllungsort im Sinne der Ziff. 12.1 dieser Bedingungen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Ist dies wirtschaftlich nicht sinnvoll, darf der Kunde nach Absprache mit uns die Arbeiten auch auf einer anderen Marina (\u201eFremdmarina\u201c) vornehmen lassen, sofern uns der Kunde rechtzeitig \u2013 vor Beginn der Arbeiten \u2013 benachrichtigt, uns Gelegenheit zur Besichtigung der M\u00e4ngel gegeben hat und unsere Hinweise zur Begrenzung der Kosten beachtet. In diesem Fall ersetzen wir dem Kunden, die f\u00fcr diese Arbeiten nachgewiesenerma\u00dfen erforderlichen Aufwendungen. Jedoch sind die nach dem vorangehenden Satz zu erstattenden Aufwendungen auf diejenigen Kosten, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Arbeiten durch uns selbst entstanden w\u00e4ren, begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<p>14.4 Anspr\u00fcche des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen zur Erm\u00f6glichung der Nacherf\u00fcllung, insbesondere die Kosten der Bereitstellung des Schiffes oder des Leistungsgegenstandes am Erf\u00fcllungsort im Sinne der Ziff. 12.1 dieser Bedingungen sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>14.5 Bei M\u00e4ngelr\u00fcgen sind wir zur Nacherf\u00fcllung nur verpflichtet, nachdem der Kunde einen unter Ber\u00fccksichtigung des Mangels angemessenen Teil des Vertragspreises gezahlt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>14.6 Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung endg\u00fcltig fehl, kann sie uns oder unserem Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich und wird sie deshalb von uns abgelehnt, kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen \u2013 unbeschadet etwaiger Schadenersatzanspr\u00fcche \u2013 vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung angemessen mindern.<\/p>\n\n\n\n<p>14.7 Ersetzte Teile gehen auf unseren Wunsch in unser Eigentum \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<p>14.8. Sofern wir mit dem Kunden keine abweichende Vereinbarung im Einzelfall getroffen haben, verj\u00e4hren M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden gegen uns mit Ablauf von 12 Monaten, beginnend mit Gefahr\u00fcbergang. Diese Verj\u00e4hrungsfrist gilt nicht, sofern und soweit der Mangel arglistig verschwiegen und\/oder einer der in Ziff. 15.4 dieser Bedingungen genannten Haftungsf\u00e4lle vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>14.9 Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziff. 15.4. Vorbehaltlich Ziff. 15.4 dieser Bedingungen entfallen M\u00e4ngelanspr\u00fcche und Rechte des Kunden, falls die Lieferung oder Leistung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte ver\u00e4ndert oder be-\/verarbeitet werden, unsachgem\u00e4\u00df behandelt, instandgesetzt, gewartet oder gepflegt werden oder f\u00fcr M\u00e4ngel, die auf normalem Verschlei\u00df beruhen.<\/p>\n\n\n\n<p>14.10 Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>15. Schadensersatz\/Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>15.1 Unser Kunde ist, sofern nicht im Einzelauftrag etwas anderes vereinbart wurde, f\u00fcr die Bewachung des Schiffs, seiner Einrichtung und Ladung und die von ihm beigestellten Sachen, insbesondere f\u00fcr die von ihm gestellten Sicherheitswachen, sowie f\u00fcr die Einhaltung der einschl\u00e4gigen Bestimmungen (z.B. Unfallverh\u00fctungsvorschriften) durch ihn und seine Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Auch alle zur Schadensverh\u00fctung erforderlichen Ma\u00dfnahmen (z.B. w\u00e4hrend der Frostperiode das Entw\u00e4ssern der Rohrleitungen und sonstige Frostschutzma\u00dfnahmen) und das Vert\u00e4uen sind Angelegenheit des Kunden, sofern sie nicht durch entsprechende Beauftragung auf die Marina \u00fcbertragen wurden. Auf drohende Gefahren hat er uns schriftlich hinzuweisen. Unser Kunde bzw. die von ihm eingesetzte Schiffsleitung haben \u00fcberdies f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Beleuchtung des schiffseigenen Zugangs zum Schiff Sorge zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>15.2 Vorbehaltlich Ziff. 15.4 dieser Bedingungen haften wir nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die sich aus einem fehlerhaften Dockplan fehlerhaften Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen des Kunden oder aufgrund mangelnder Seet\u00fcchtigkeit oder Stabilit\u00e4t des Schiffes ergeben. Unser Kunde ist verpflichtet, uns auf Umst\u00e4nde, die die Seet\u00fcchtigkeit oder die Stabilit\u00e4t des Schiffes beeintr\u00e4chtigen und trotz ordnungsgem\u00e4\u00dfer Ausf\u00fchrung der Arbeit durch die Marina die Gefahr einer Besch\u00e4digung des Schiffes oder seiner Einrichtung hervorrufen k\u00f6nnen, schriftlich hinzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>15.3 Werden uns Gegenst\u00e4nde in Gewahrsam gegeben, behalten wir uns vor, unseren Kunden bei einer Lagerdauer von mehr als 6 Wochen Lagerkosten und sonstige Kosten (z.B. die einer Umlagerung) unter Zugrundelegung orts\u00fcblicher und angemessener Preise zu berechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>15.4 Weitergehende als die in diesen Bedingungen oder in dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag geregelten Anspr\u00fcche und Rechte sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten seitens der Organe unserer Marina oder unserer leitenden Angestellten, Gesundheits- oder K\u00f6rpersch\u00e4den des Kunden oder seiner Mitarbeiter oder Repr\u00e4sentanten infolge einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, der \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns. Vertragswesentlich sind die Pflichten, deren Erf\u00fcllung das ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringen der uns obliegenden Hauptleistungspflicht \u00fcberhaupt erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Ungeachtet der vorstehend genannten Haftungsf\u00e4lle haften wir au\u00dferhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den des Kunden die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung, insbesondere auf Verletzung von Obhuts- und \u00dcberwachungspflichten unserer einfachen Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<\/p>\n\n\n\n<p>15.5 Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns ist der Schadensersatzanspruch des Kunden gegen uns auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegen oder wegen Gesundheits- oder K\u00f6rpersch\u00e4den des Kunden oder seiner Mitarbeiter oder Repr\u00e4sentanten oder wegen der \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr das Vorhandensein einer Eigenschaft durch uns gehaftet wird. Vertragswesentlich\/vorhersehbar ist der Schaden, mit dessen Entstehen gerade auf der Grundlage der Verletzung der jeweils vertragswesentlichen Pflicht typischerweise zu rechnen ist. Die wesentlichen Vertragspflichten bestimmen sich nach Ziff. 15.4.<\/p>\n\n\n\n<p>15.6 Einer Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unseres gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen gleich.<\/p>\n\n\n\n<p>15.7 Zum Schutz gegen die Folgen vorstehender Haftungsausschl\u00fcsse und -begrenzungen ist unser Kunde gehalten, die entsprechenden Risiken durch den Abschluss der erforderlichen Versicherungen abzudecken. Unser Kunde hat daf\u00fcr zu sorgen, dass f\u00fcr die Dauer der von der Marina \u00fcbernommenen Arbeiten oder f\u00fcr die Dauer w\u00e4hrend derer sich das Schiff oder der Leistungsgegenstand in unserer Marina befindet, ausreichender Versicherungsschutz, insbesondere eine Kasko- und P&amp;I-Haftpflichtversicherung, besteht.<\/p>\n\n\n\n<p>15.8 Ziff. 14.10 gilt entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>15.9 Die Anspr\u00fcche auf Schadensersatz verj\u00e4hren mit Ablauf von 12 Monaten nach dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn, sofern und soweit kein Haftungsfall gem\u00e4\u00df vorstehender Ziff. 15.4 vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>16. Betreten unseres Gel\u00e4ndes \/ Arbeitsdurchf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>16.1 Das Betreten unseres Gel\u00e4ndes, besonders im Bereich der Montage-und Reparaturanlagen, ist dem Kunden, seinen Vertretern, Repr\u00e4sentanten oder sonstigen Beauftragten nur w\u00e4hrend unserer gew\u00f6hnlichen Arbeitszeit unter Beachtung der gesetzlichen, beh\u00f6rdlichen und von uns festgelegten Bestimmungen \u2013 insbesondere Sicherheitsbestimmungen und Hausordnung der Marina \u2013 gestattet. Diese Personen m\u00fcssen sich ausweisen k\u00f6nnen und haben nur Zutritt zu dem Schiff oder dem Leistungsgegenstand bzw. zu den Marina, in denen Teile f\u00fcr das Schiff oder den Leistungsgegenstand gefertigt werden, im \u00dcbrigen ist Ihnen der Zutritt zu anderen Bereichen der Anlagen nur mit unserer vorherigen Einwilligung zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>16.2 Der Kunde haftet uns f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die uns, unseren Mitarbeitern oder Dritten durch Personen entstehen, die sich im Auftrag des Kunden oder mit seiner Billigung unter Versto\u00df gegen Ziff. 16.1 dieser Bedingungen auf unserem Gel\u00e4nde befinden und hat uns von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen unserer Mitarbeiter oder Dritten freizustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>16.3 Es d\u00fcrfen keine anderen als von uns beauftragte Personen und Unternehmen Arbeiten am Schiff oder am Leistungsgegenstand ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung ausf\u00fchren, solange sich das Schiff oder der Leistungsgegenstand im Marinabereich befindet. Will der Kunde Arbeiten durch die Schiffsbesatzung oder durch Dritte ausf\u00fchren lassen, so hat er uns dies rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Derartige Arbeiten werden allein auf Risiko und Verantwortung des Kunden durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>16.4 Einrichtungen des Schiffes oder des Leistungsgegenstandes, an denen wir nicht arbeiten, sind von unseren Kunden gegen Unfallgefahren zu sichern.<\/p>\n\n\n\n<p>16.5 Das bei Durchf\u00fchrung unserer Arbeiten anfallende Altmaterial (z.B. ersetzte Teile, Stoffe) geht nach unserer Wahl ohne Verg\u00fctung in unser Eigentum \u00fcber. Abweichend hiervon hat der Kunde Gefahrstoffe oder anfallenden Sonderm\u00fcll unverz\u00fcglich auf seine Kosten zu entsorgen, es sei denn, die Entsorgung durch uns ist ausdr\u00fccklich Gegenstand des einzelvertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>17. Gerichtsstand\/anwendbares Recht und \u00dcbersetzungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>17.1 Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem zwischen uns und dem Kunden bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten \u2013 auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks \u2013 ist das f\u00fcr den Gesch\u00e4ftssitz der Marina zust\u00e4ndige Amts-\/Landgericht, derzeit in Zehdenick. Wir sind jedoch \u2013 nach unserer Wahl \u2013 berechtigt, Anspr\u00fcche gegen den Kunden auch vor den Gerichten geltend zu machen, in deren Zust\u00e4ndigkeitsbereich sich Wohnort, Sitz, Verm\u00f6gen oder das Schiff des Kunden, an dem die Arbeiten ausgef\u00fchrt wurden, befinden. Etwaige zwingende gesetzliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>18. Teilunwirksamkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>18.1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen des Vertrages nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>18.2. Statt einer unwirksamen Bestimmung werden wir mit dem Kunden eine solche Bestimmung vereinbaren, die das mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte in vollem Umfang oder \u2013 soweit dies rechtlich nicht m\u00f6glich ist \u2013 weitestgehend rechtlich wirksam regelt.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Mietbedingungen der Marina Zehdenick am Prerauer Stich, Stand 12.07.2022<\/h1>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 \u2013 Allgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Leistung des Vermieters umfasst die \u00dcberlassung eines Wasserliegeplatzes im Hafenbecken und\/oder die Unterstellung eines Bootes im Winterlager der Marina Zehdenick am Prerauer Stich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Hafenordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung, ist integraler Bestandteil dieses Vertrages. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers sowie Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Marina ihrer Einbeziehung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 \u2013 Mietpreis und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Mietpreis f\u00fcr den Wasserliegeplatz ergibt sich jeweils aus dem Anmeldeformular. Der Vermieter hat das Recht, den Mietpreis einseitig zu erh\u00f6hen. Erh\u00f6ht er den Mietpreis um mehr als 10 % so kann der Mieter den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende k\u00fcndigen. Diese Regelung gilt nicht sofern es sich um einen Wasserliegeplatz f\u00fcr ein Charterboot handelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht enthalten in dem in Satz 1 genannten Betrag ist die Betreuung und weitere Leistungen bez\u00fcglich des Bootes des Mieters. Es erfolgt keine Verwahrung des abgestellten Bootes. Insbesondere f\u00fcr das Ein- und Auskranen und die Reinigung des Bootes sowie f\u00fcr das Winterlager sind zus\u00e4tzliche Entgelte zu zahlen. \u00dcber diese Leistungen werden bei Bedarf separate Vereinbarungen getroffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Anmeldeformular. Ist dort nichts geregelt gilt: Ist die Miete pro Monat vereinbart, so sind alle Betr\u00e4ge ohne Aufforderung im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats zu entrichten. Alle Mieten sind in bar oder per Bank\u00fcberweisung zu entrichten. Die Miete gilt erst mit Wertstellung der Zahlung auf dem Konto des Vermieters als entrichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Mieter r\u00e4umt dem Vermieter f\u00fcr dessen s\u00e4mtliche Forderungen aus dem Mietverh\u00e4ltnis ein Pfandrecht an dem Bott und seiner eingebrachten Sachen ein. Macht der Vermieter sein Pfandrecht geltend, so darf der Mieter Gegenst\u00e4nde, die dem Pfandrecht unterliegen nicht mehr entfernen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist der Mieter mit mindestens zwei Zahlungen im R\u00fcckstand, do kann der Vermieter den Zugang zum Boot verweigern, bis alle r\u00fcckst\u00e4ndigen Forderungen nebst Zinsen bezahlt sind. Es sind insoweit 6% Zinsen \u00fcber dem Basiszins der EZB (Europ\u00e4ischen Zentralbank) auf alle f\u00e4lligen Zahlungen zu zahlen). Sonstige Verzugsfolgen bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zahlung des Mietpreises erfolgt durch Barzahlung, Banklastschrift oder \u00dcberweisung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 \u2013 Mietdauer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Mietverh\u00e4ltnis \u00fcber den Liegeplatz ergibt sich jeweils aus den Angaben im Anmeldeformular. Die Anwendung des \u00a7 545 BGB \u2013 stillschweigende Verl\u00e4ngerung des Mietverh\u00e4ltnisses durch Gebrauchsfortsetzung nach Ablauf der Mietzeit \u2013 wird hiermit ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist der Mietvertrag auf ein Jahr abgeschlossen verl\u00e4ngert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gek\u00fcndigt wird<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit vorzeitig mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen, wenn:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Bestimmungen dieses Vertrages trotz Mahnung nicht eingehalten werden oder trotz Mahnung gegen die Hafenordnung versto\u00dfen wird;<\/li>\n\n\n\n<li>der Mieter nicht den nach \u00a7 2 Abs. geschuldeten Mietzins innerhalb von zwei Wochen nach F\u00e4lligkeit zahlt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Das Recht der Vermieterin zur fristlosen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt.<strong>\u00a7 4 \u2013 Mietgebrauch und Pflichten des Mieters<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der unter \u00a7 1 Abs. 1 angegebene Wasserliegeplatz wird zum Abstellen des im Anmeldeformularunter genannten Bootes vermietet. Andere Nutzungen, insbesondere eine gewerbliche Nutzung des Liegeplatzes sind untersagt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Mieter ist weder berechtigt, den Liegeplatz unterzuvermieten noch einzelne Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder Dritten einzur\u00e4umen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn der Mieter seinen Liegeplatz f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum als 24 Stunden verl\u00e4sst, hat er den vermieteten Wasserliegeplatz im Fall von Tagesausfl\u00fcgen und l\u00e4ngerer Abwesenheit des Bootes f\u00fcr diese Zeit als frei auszuweisen und dies bei der Hafenmeisterei anzuzeigen. Der Hafenmeister kann den Liegeplatz f\u00fcr die Zeit der Abwesenheit des Mieters Tagesliegern zuweisen. Verk\u00fcrzt der Mieter seine angek\u00fcndigte Abwesenheit, hat er den Zeitpunkt seiner R\u00fcckkehr der Hafenmeisterei 24 Stunden im Voraus mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Mieter ist nicht berechtigt sein Boot au\u00dferhalb der Mietzeit am Liegeplatz oder auf dem Freigel\u00e4nde des Yachthafens abzustellen, es sein denn dies wurde ausdr\u00fccklich \u00fcber einen separaten Mietvertrag mit dem Vermieter vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Nutzung des Wasserliegeplatzes mit einem anderen als dem im Anmeldebogen genannten Boot bzw. die \u00dcbertragung dieses Mietvertrages auf ein anderes Boot des Mieters ist nicht m\u00f6glich. Der Mieter verpflichtet sich, jede \u00c4nderung des vorgenannten Bootes oder der Zulassungsnummer unverz\u00fcglich dem Vermieter zu melden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Mieter ist verpflichtet f\u00fcr die Dauer der Mietzeit eine Haftpflichtversicherung und eine Bootskaskoversicherung mit ausreichender Deckungssumme nachzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 \u2013 Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Fahren mit dem Boot im Hafenbereich und das Abstellen des Bootes auf dem Wasserliegeplatz erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter haftet daher nicht f\u00fcr Sch\u00e4den oder Verlust des Bootes durch Sturm, Feuer, Diebstahl, Kollisionen, Untergang im Hafen, Hoch- und Niedrigwasser, Treibholz und \u00c4hnliches, es sei denn, dem Vermieter f\u00e4llt bei der Schadensentstehung grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz zur Last. Insoweit wird auch auf die Versicherungspflicht des Mieters hingewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Mieter haftet f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, die durch sein Schiff, durch ihn, seine Angeh\u00f6rigen oder Begleitpersonen auf dem Gel\u00e4nde des Yachthafens verursacht werden. Die Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache oder wegen Verzugs mit der Beseitigung eines Mangels ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht in vors\u00e4tzlicher oder grob fahrl\u00e4ssiger Weise von dem Vermieter verschuldet worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Haftung des Vermieters wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlungen und positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden beim Vertragsschluss ist auf grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz beschr\u00e4nkt. Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Haftung des Vermieters auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschr\u00e4nkt. Der Vermieter haftet in dem Umfang, wie ihr Verschulden im Verh\u00e4ltnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Alle Einschr\u00e4nkungen der Haftung gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit geht. Dies gilt auch f\u00fcr gesetzliche Vertreter, Angestellte, Arbeitnehmer oder sonstige Erf\u00fcllungsgehilfen des Vermieters.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vermieter ist insbesondere nicht verpflichtet daf\u00fcr zu sorgen, dass der Liegeplatz frei bleibt und nicht von Dritten unbefugt genutzt wird. Dies bezieht sich auf Vormieter und sonstige Dritte. Er wird sich aber bem\u00fchen auf die St\u00f6rer einzuwirken um sie zu einer Verlegung des Bootes zu bewegen. Verlangt der Mieter die Beseitigung der St\u00f6rung, so geschieht dies auf seine Kosten. Schadenersatzanspr\u00fcche oder ein K\u00fcndigungsrecht stehen dem Mieter aufgrund dessen nicht zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vermieter haftet nicht f\u00fcr Diebst\u00e4hle oder Sachbesch\u00e4digungen am Boot oder eingebrachten Sachen des Mieters. Der Mieter hat insoweit f\u00fcr eine Bewachung und Versicherung selbst zu sorgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 \u2013 Nutzung der sonstigen Anlagen und Einrichtungen des Yachthafens<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ausw\u00e4rtige Werkst\u00e4tten, Werften oder Bootsmechaniker d\u00fcrfen auf dem Gel\u00e4nde des Yachthafens nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter t\u00e4tig werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Nutzung der Parkpl\u00e4tze ist f\u00fcr alle Mieter, die einen Liegeplatz f\u00fcr mindestens 12 Monate gemietet haben, im Mietpreis enthalten. Die Benutzung des Parkplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Vermieter \u00fcbernimmt insoweit keinerlei Haftung.<\/p>\n\n\n\n<p>Fahrzeuge sind diebstahlsicher zu verschlie\u00dfen und so einzuparken, dass eine ungehinderte Aus- und Einfahrt auf das Gel\u00e4nde jederzeit m\u00f6glich ist. Dem Mieter wird zur Nutzung des Parkplatzes ein Schl\u00fcssel ausgeh\u00e4ndigt, den er nicht an Dritte weitergeben darf. Tut er dies dennoch, haftet er f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, die hieraus entstehen. Ferner kann der Vermieter die Nutzung des Parkplatzes mit sofortiger Wirkung untersagen und die sofortige Herausgabe des Schl\u00fcssels verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 \u2013 Nutzung des Winterlagers&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine Unterbringung im Winterlager erfolgt entweder im Freigel\u00e4nde oder in der Halle, zu den jeweils im Anmeldeformular vereinbarten Bedingungen. Im Winterlager sind der Zutritt zu den Booten und Arbeiten an den Booten generell nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet.<\/p>\n\n\n\n<p>Es werden nur Boote im Winterlager angenommen, die vom Vermieter f\u00fcr die Lagerung selbst vorbereitet wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Ein- und Auskranen der Boote wird nur vom Vermieter vorgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das notwendige Material zum Aufbocken und Transportieren der Boote im Winterlager wird vom Vermieter gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Arbeiten wie die z.B. die o.g. Vorbereitung des Bootes oder das Ein- und Auskranen sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert beauftragt und verg\u00fctet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 \u2013 Schriftform, salvatorische Klausel, Vertragsbestandteile<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen dieses Vertrages bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr eine Abweichung von diesem Schriftformerfordernis.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine L\u00fccke enthalten, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon nicht ber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausf\u00fcllung der L\u00fccke soll zun\u00e4chst zwingend die gesetzliche Regelung, sodann eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich m\u00f6glich, dem am n\u00e4chsten kommt, was die Vertragschlie\u00dfenden gewollt haben oder, h\u00e4tten sie den Punkt bedacht, gewollt h\u00e4tten.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Vertragstext sowie s\u00e4mtliche Anlagen und das Anmeldeformular zu diesem Vertrag sind integrale Bestandteile dieser Vereinbarung. Andere als die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen bestehen nicht. M\u00fcndliche Nebenabreden sind nicht getroffen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Marina Zehdenick am Prerauer Stich GmbH zum Chartervertrag, Stand 23.02.2023<\/strong><\/h1>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Die nachfolgenden Regelungen gelten f\u00fcr alle Chartervertr\u00e4ge die mit dem Verwender bez\u00fcglich der Vercharterung von Yachten und Hausbooten abgeschlossen werden. Sofern in den Regelungen nicht ausdr\u00fccklich vermerkt ist, dass die Vorschrift auf Hausboote keine Anwendung findet, gelten alle Regelung auch f\u00fcr Hausboote und sind falls und soweit notwendig entsprechend diesem Zweck sinnhaft anzupassen. Der Chartervertrag wird zwischen dem Vercharterer und dem Charterer geschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Der Chartervertrag wird zwischen dem Vercharterer und dem Charterer geschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Der Chartervertrag kommt zustande, wenn<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>\u2013 dem Charterer ein Chartervertrag zugegangen ist und<\/li>\n\n\n\n<li>\u2013 die Anzahlung in H\u00f6he von 50 % der Chartergeb\u00fchr bei dem Vercharterer innerhalb von 5 Werktagen ab Datum des Chartervertrags eingegangen ist. Erfolgt kein Zahlungseingang innerhalb der Frist, kommt kein Vertrag zustande und die Buchung verf\u00e4llt automatisch.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Chartergeb\u00fchr<\/strong><br>Die Chartergeb\u00fchr umfasst die Nutzung der Yacht und ihrer Einrichtungen durch die Crewmitglieder, den damit verbundenen nat\u00fcrlichen Verschlei\u00df der Yacht und ihrer Einrichtungen, die Versicherungspr\u00e4mie der unten genannten Versicherungen.<br>Im Preis nicht enthalten sind Hafen- und andere Geb\u00fchren sowie Treibstoff, Gas, Wasser und alle Aufwendungen bzw. Ma\u00dfnahmen, die zum ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betrieb der Yacht w\u00e4hrend der Charterdauer notwendig sind. Offensichtliche Fehler bei der Berechnung des Charterpreises oder bei anderen Vertragsangaben berechtigen nicht zum Vertragsr\u00fccktritt sondern k\u00f6nnen entsprechend der g\u00fcltigen Preisliste und den g\u00fcltigen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vercharterers korrigiert werden.<br>Abweichungen der Ausstattung der Yacht von \u00fcbersandten Ausr\u00fcstungs- oder Inventarverzeichnissen berechtigen den Charterer nicht zu Preisabz\u00fcgen, wenn alle f\u00fcr die Sicherheit und Fahrt\u00fcchtigkeit der Yacht wesentlichen Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde vorhanden sind.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Verantwortlicher Bootsf\u00fchrer &amp; Crew<\/strong><br>Um einen Chartervertrag abschlie\u00dfen zu k\u00f6nnen, muss der Charterer das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Charterer ist mit Abschluss des Chartervertrags automatisch verantwortlicher Bootsf\u00fchrer, d.h. er tr\u00e4gt zu jeder Zeit die Verantwortung f\u00fcr die Mietsache (Boot und Ausr\u00fcstung) und die Crew. Ist er selbst, mangels Bef\u00e4higung, nicht Bootsf\u00fchrer, so hat er vor \u00dcbergabe der Yacht einen geeigneten Bootsf\u00fchrer zu benennen.<br>Die Mindestbelegung pro Yacht sind zwei Personen. Der Charterer verpflichtet sich, gem\u00e4\u00df Zulassung des Yachtmodells nur die H\u00f6chstzahl an Personen mit an Bord zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Bef\u00e4higungsnachweis Zehdenick<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Der Charterer erkl\u00e4rt, dass er bzw. der unter 3. Genannte Bootsf\u00fchrer, \u00fcber die seem\u00e4nnischen Kenntnisse verf\u00fcgt, die zum F\u00fchren eines Schiffes in offenen Gew\u00e4ssern erforderlich sind. Der Charterer oder der genannte Bootsf\u00fchrer sind im Besitz des folgenden Scheines: SBF Binnen. Sollte der vorgenannte Schein nicht vorliegen, muss der Charterer einen Charterschein beim Vercharterer erwerben.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Der Vercharterer beh\u00e4lt sich das Recht vor, dem Charterer das Fahren der Yacht zu verweigern, wenn dieser nach Ansicht des Vercharterers nicht bef\u00e4higt ist, das Schiff gem\u00e4\u00df den Vorschriften zu f\u00fchren. Davon unber\u00fchrt ist die M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Charterer, das Boot f\u00fcr den Zeitraum der Charter zu bewohnen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Diese Vorschrift gilt nicht f\u00fcr die Nutzung von Hausbooten.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Bef\u00e4higungsnachweis Potsdam<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Der Charterer erkl\u00e4rt, dass er bzw. der unter 3. Genannte Bootsf\u00fchrer, \u00fcber die seem\u00e4nnischen Kenntnisse verf\u00fcgt, die zum F\u00fchren eines Schiffes in offenen Gew\u00e4ssern erforderlich sind. Der Charterer oder der genannte Bootsf\u00fchrer sind im Besitz des folgenden Scheines: SBF Binnen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Der Vercharterer beh\u00e4lt sich das Recht vor, dem Charterer das Fahren der Yacht zu verweigern, wenn dieser nach Ansicht des Vercharterers nicht bef\u00e4higt ist, das Schiff gem\u00e4\u00df den Vorschriften zu f\u00fchren. Davon unber\u00fchrt ist die M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Charterer, das Boot f\u00fcr den Zeitraum der Charter zu bewohnen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Diese Vorschrift gilt nicht f\u00fcr die Nutzung von Hausbooten.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Bef\u00e4higungsnachweis Kr\u00f6slin<\/strong><br>Der Charterer erkl\u00e4rt, dass er bzw. der unter 3. genannte Bootsf\u00fchrer, \u00fcber die seem\u00e4nnischen Kenntnisse verf\u00fcgt, die zum F\u00fchren eines Schiffes in offenen Gew\u00e4ssern erforderlich sind. Der Charterer oder der genannte Bootsf\u00fchrer sind im Besitz der folgenden Scheine: SBF SEE und einen Funkschein (min. SRC) .&nbsp;<br>Der Vercharterer beh\u00e4lt sich das Recht vor, dem Charterer das Fahren der Yacht zu verweigern, wenn dieser nach Ansicht des Vercharterers nicht bef\u00e4higt ist, das Schiff gem\u00e4\u00df den Vorschriften zu f\u00fchren. Davon unber\u00fchrt ist die M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Charterer, das Boot f\u00fcr den Zeitraum der Charter zu bewohnen. Diese Vorschrift gilt nicht f\u00fcr die Nutzung von Hausbooten.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Zahlungsbedingungen<\/strong><br>Eine Anzahlung von 50% des Charterpreises ist innerhalb von 5 Werktagen ab Datum des Chartervertrags f\u00e4llig. Die Restzahlung ist sp\u00e4testens 30 Tage vor vereinbarter \u00dcbergabe der Yacht f\u00e4llig, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt muss der gesamte Charterpreis beim Vercharterer eingegangen sein. Die Rechnung \u00fcber die Anzahlung und die Restzahlung geht dem Charterer per E-Mail oder auf dem Postweg zu. Hat der Charterer bis 30 Tage vor vereinbarter \u00dcbergabe der Yacht nicht oder nicht vollst\u00e4ndig bezahlt, ist der Vercharterer berechtigt, die Buchung ohne R\u00fcckzahlung zu stornieren und anderweitig \u00fcber das Boot zu verf\u00fcgen. Der Vercharterer ist in diesem Fall weder zur \u00dcbergabe der Yacht noch zur R\u00fcckzahlung des bereits angezahlten Betrages verpflichtet. Bei einer Buchung, die weniger als 30 Tage vor der \u00dcbergabe erfolgt, ist der gesamte Charterpreis sofort f\u00e4llig. Ist innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Buchung keine Zahlung eingegangen, ist der Vercharterer ohne weitere R\u00fccksprache berechtigt das Schiff anderweitig zu verchartern.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Zahlungsm\u00f6glichkeiten<\/strong><br>Die Zahlung des Charterpreises erfolgt per \u00dcberweisung. Eine Bezahlung mit Kredit- oder EC-Karte ist nicht m\u00f6glich. Die Zahlung der Kaution kann in bar am Tag der Anreise oder vorab per \u00dcberweisung auf das Gesch\u00e4ftskonto des Vercharterers erfolgen. Steht die Charter unmittelbar bevor, ist der Charterpreis bar zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>K\u00fcndigung &amp; Vertragsr\u00fccktritt (Stornierung)<\/strong><br>Kommt der Charterer seiner Zahlungsverpflichtung zu den vertraglich festgelegten Zahlungsterminen nicht nach, kann der Vercharterer die Leistung verweigern. Einer Mahnung bedarf es nicht. Falls der Zahlungseingang nicht fristgerecht erfolgt, ist der Vercharterer berechtigt, ohne vorherige Ank\u00fcndigung die Yacht anderweitig zu verchartern.<br>Erschwerung, Gef\u00e4hrdung oder Beeintr\u00e4chtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde wie Krieg, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen berechtigen beide Teile zur K\u00fcndigung. Hochwasser, Trockenheit, Sperrung der Wasserstra\u00dfe, Streik oder \u00e4hnliche Gr\u00fcnde berechtigen nicht zur K\u00fcndigung.<br>Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so hat er unverz\u00fcglich den Vercharterer zu informieren und die Buchung zu stornieren. Dies muss schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief mitgeteilt werden. Die Stornierung ist kostenpflichtig um angemessenen Ersatz f\u00fcr die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen des Vercharterers sicher zu stellen. Hierbei sind gew\u00f6hnlich ersparte Aufwendungen und sich aus anderweitiger Verwendung des Mietgegenstandes ergebende Einnahmen ber\u00fccksichtigt. Die Stornierungskosten belaufen sich in der Regel auf:<br>\u2013 Bis 8 Wochen vor \u00dcbergabedatum: 50% des Mietpreises sind zur Zahlung f\u00e4llig. Dar\u00fcber hinaus geleistete Zahlungen werden erstattet.<br>\u2013 Bis 4 Wochen vor \u00dcbergabedatum: 80% des Mietpreises sind zur Zahlung f\u00e4llig.<br>\u2013 Weniger als 4 vor \u00dcbergabedatum: 100% des Mietpreises sind zur Zahlung f\u00e4llig.<br>Gelingt eine Ersatzcharter, so werden dem Charterer die erzielten Erl\u00f6se schadensmindernd angerechnet. Er hat in diesem Fall aber mindestens die bis dahin entstandenen Kosten zu zahlen (z.B. Agenturprovision, Beratungsleistung) die sich auf 15 % des Charterpreises belaufen. Gelingt keine geeignete Ersatzcharter, hat der Charterer die vollen Chartergeb\u00fchren zu zahlen. Dies gilt ebenfalls, wenn der Charterer die Buchung nicht storniert, unabh\u00e4ngig davon, ob der die Yacht tasts\u00e4chlich nutzt oder nicht. Der Vercharterer empfiehlt den Abschluss einer Reiser\u00fccktrittkostenversicherung.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Versicherung<\/strong><br>Es besteht eine Vollkaskoversicherung f\u00fcr die Yacht und deren Charterausr\u00fcstung sowie eine Haftpflichtversicherung f\u00fcr Personen- und Sachsch\u00e4den. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet auch die Absicherung des Charterers als Skipper f\u00fcr den Zeitraum seiner Miete. Die Versicherungen decken keine Betriebssch\u00e4den und keine grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich herbeigef\u00fchrten Sch\u00e4den. Es wird der Abschluss einer Charterkautionsversicherung und Skipper Haftpflichtversicherung empfohlen, die auch im Falle grober Fahrl\u00e4ssigkeit haftet. Die Versicherungen haben eine Selbstbeteiligung in H\u00f6he der Kaution, die der Charterer hinterlegt und bei jedem schuldhaft verursachten Schadensereignis mit den von ihm verursachten Sch\u00e4den vom Vercharterer verrechnet wird. Der Charterer haftet f\u00fcr alle eigens verschuldeten Sch\u00e4den bzw. f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch seine Crew verschuldet wurden. Nicht versichert sind pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde des Charterers und der Crew. Die Versicherung haftet nicht bei selbstverschuldeten Unf\u00e4llen von an Bord befindlichen Personen. Anspr\u00fcche aus Sch\u00e4den, die dem Charterer oder der Crew w\u00e4hrend der Nutzung durch das Boot oder das Zubeh\u00f6r oder im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen, sind gegenstandslos.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Kaution<\/strong><br>Vor der Yacht\u00fcbergabe hat der Charterer die jeweilige Kaution in H\u00f6he von 1.000,00 EUR (eintausend) in Bar zu hinterlegen. Bei Buchung der Linssen Yachts Grand Sturdy 500 Variotop (ab Kr\u00f6slin) ist eine Kaution in H\u00f6he von 2.000,00 EUR (zweitausend) in Bar vor der Yacht\u00fcbergabe vom Charterer zu hinterlegen. Diese erh\u00e4lt der Charterer komplett zur\u00fcck, wenn er die Yacht und ihre Ausstattung unbesch\u00e4digt und vollst\u00e4ndig zur\u00fcckgibt. F\u00fcr Sch\u00e4den an der Yacht und verlorene oder besch\u00e4digte Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde k\u00f6nnen vom Vercharterer die tats\u00e4chlichen Wiederbeschaffungskosten und Reparaturkosten von der Kaution einbehalten werden. Bei Besch\u00e4digungen, deren H\u00f6he am Tag der R\u00fcckgabe nicht feststellbar ist, wird die gesamte Kaution so lange einbehalten, bis die Schadenfeststellung abgeschlossen ist und feststeht, inwieweit den Charterer eine Ersatzpflicht trifft. Soweit ihn eine Ersatzpflicht trifft, erfolgt dann eine Rechnungstellung und Abrechnung nach Behebung des Schadens. Sollte ihn keine Ersatzpflicht treffen, wird die Kaution in voller H\u00f6he erstattet. Die Kaution kann weiterhin bei R\u00fccknahme der Yacht mit Betriebskosten, erh\u00f6hten Kosten der Endreinigung etc. verrechnet werden.<br>Der Vercharterer ist berechtigt die \u00dcbergabe der Yacht bis zur Zahlung der Kaution zu verweigern.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Fahrgebiet<\/strong><br>Das Chartergebiet und die Fahrtgrenzen beschr\u00e4nken sich auf folgende Gebiete: Binnenkarten 1-4, Westliche Ostsee, Belte und Sund (nicht n\u00f6rdlicher als Kopenhagen), Boddengew\u00e4sser Ost, S\u00fcdliche Ostsee (nicht \u00f6stlicher als Bornholm) und durch das vom Vercharterer zur Verf\u00fcgung gestellte Kartenmaterial (Binnenkarten Atlas 1 \u2013 Oder und Haff mit Peene). Dieses Revier darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Vercharterers \u00fcberschritten werden. Diese Vorschrift gilt nicht f\u00fcr die Nutzung von Hausbooten.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Pflichten des Charterers<\/strong><br>a) Der Charterer \/ Schiffsf\u00fchrer erkl\u00e4rt, die Yacht unter Ber\u00fccksichtigung guter Seemannschaft sowie unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen und mit gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Sorgfalt zu benutzen.<br>b) Der Charterer bzw. der von ihm benannte Schiffsf\u00fchrer verpflichtet sich:<br>nur die maximal zul\u00e4ssige Anzahl von Personen mitzuf\u00fchren und jede \u00c4nderung der Crew dem Vercharterer und den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zu melden,<br>die Yacht weder gesch\u00e4ftlich noch f\u00fcr Warentransporte bzw. zur entgeltlichen Personenbef\u00f6rderung oder zum professionellen Fischfang zu ben\u00fctzen,<br>oder die Yacht weiter zu verchartern, au\u00dfer in Notf\u00e4llen die Yacht nicht zum Schleppen anderer Fahrzeuge zu verwenden oder sich schleppen oder bergen zu lassen und f\u00fcr den Fall, dass Schlepp- oder Bergehilfe angenommen werden muss, eine Weisung des Vercharterers (oder seines Bevollm\u00e4chtigten) einzuholen und jedes Schleppman\u00f6ver nur mit eigener Trosse durchzuf\u00fchren. Ist das Einholen einer Weisung des Vercharterers nicht m\u00f6glich, hat er mit dem Kapit\u00e4n des anderen Schiffes eine Vereinbarung \u00fcber die Schleppkosten bzw. den Bergelohn zu treffen, bevor die Hilfe angenommen wird.<br>Er hat aus einem gesch\u00fctzten Hafen nur auszulaufen, wenn die Prinzipien guter Seemannschaft das erlauben,<br>einen unsicheren Anker- oder Liegeplatz zu verlassen, wenn die Wetterprognose bzw. die aktuelle Wettersituation bzw. erkennbare Wetterentwicklung das geboten erscheinen lassen,<br>w\u00e4hrend aller Liegezeiten daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass eine Gef\u00e4hrdung des Schiffes rechtzeitig erkannt werden kann und Ma\u00dfnahmen zu ihrer Vermeidung getroffen werden k\u00f6nnen.<br>c) Bei Sch\u00e4den an der Yacht durch Materialabn\u00fctzung hat der Charterer diesen beim Vercharterer unverz\u00fcglich zu melden und den Standort anzugeben. Auf Weisung des Vercharterers muss der Charterer mit dem Schiff am aktuellen Ort verbleiben und den Anweisungen des Vercharterers oder seines Bevollm\u00e4chtigen Folge leisten. Ist dieser nicht erreichbar, ist der Charterer berechtigt, die Reparatur oder den Ersatz zu veranlassen, wenn der Betrag den Wert von \u20ac 150,00 nicht \u00fcberschreitet. Diese Ausgabe wird bei der R\u00fcckkehr nach Vorlage der Rechnung zur\u00fcckgezahlt, wenn die Sch\u00e4den nicht auf Bedienungsfehler, falsches- bzw. fahrl\u00e4ssiges Verhalten des Charterers \/ Schiffsf\u00fchrers oder seiner Crew zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Ausgetauschte Teile sind aufzubewahren. Liegezeiten infolge notwendiger Reparaturen w\u00e4hrend des Charters berechtigen den Charterer nicht zu einer R\u00fcckforderung der Chartergeb\u00fchr und zu keinen Schadenersatzforderungen. Wenn die Liegezeit 1\/4 (ein Viertel) der gesamten Charterzeit \u00fcberschreitet, erh\u00e4lt der Charterer ein Ersatz der anteiligen Charterkosten so weit die Ursache f\u00fcr den Schaden nicht auf ein pflichtwidriges Verhalten des Charterers zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Dar\u00fcberhinausgehende Ersatzanspr\u00fcche bestehen nicht.<br>d) Bei Havarien, Grundber\u00fchrung, m\u00f6glicher Versp\u00e4tung, Verlust oder Man\u00f6vrierunf\u00e4higkeit der Yacht ist der Vercharterer ebenfalls unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Der Charterer hat alles zu unternehmen, was der Minderung des Schadens und der Folgesch\u00e4den (Charterausfall usw.) dienlich ist sowie in Absprache mit dem Vercharterer erforderliche Reparaturen in Auftrag zu geben, zu dokumentieren, zu \u00fcberwachen und bei der Bezahlung in Vorlage zu treten. Der Charterer hat au\u00dferdem ein Schadensprotokoll anzufertigen und \u2013 wenn der Schaden voraussichtlich \u20ac 500,- \u00fcberschreitet \u2013 von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden best\u00e4tigen zu lassen. Ferner muss in der Charterer in diesem Fall ein Protokoll von einem \u00f6ffentlich bestellten Sachverst\u00e4ndigen oder Havariekommissar erstellen lassen. Bei Havarie, Beschlagnahme oder Diebstahl der Yacht oder eines Ausr\u00fcstungsgegenstandes hat der Charterer grunds\u00e4tzlich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.&nbsp;Der Charterer kann zur Bezahlung aller Kosten herangezogen werden, die sich aus einer Nichterf\u00fcllung der vorerw\u00e4hnten Formalit\u00e4t ergeben. Der Charterer haftet auch in vollem Umfang f\u00fcr alle direkten und Folgekosten wie Gesch\u00e4ftsausfall etc., die sich aus den Sch\u00e4den oder einer Beschlagnahme der Yacht aus seinem Verschulden oder dem eines Crewmitgliedes ergeben. Hinweis: Falls der Charterer die hier beschriebenen von der Versicherung vorgeschriebenen Formalit\u00e4ten nicht erf\u00fcllt, kann er unter Umst\u00e4nden zur gesamten Zahlung der durch Havarie oder Diebstahl verursachten Ausgaben herangezogen werden.<br>e) Besteht Anlass zur Vermutung einer Besch\u00e4digung der Yacht im Unterwasserbereich, ist der n\u00e4chste Hafen anzulaufen und nach R\u00fccksprache mit dem Vercharterer die Untersuchung durch einen Taucher, Kranen oder Aufslippen auf Kosten des Charterers zu veranlassen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>f) Sofern sich aus einem der o.g. Ereignisse die Notwendigkeit einer gr\u00f6\u00dferen Reparatur ergibt, kann der Vercharterer den Charterer anweisen den Heimathafen vor Ablauf der Charterzeit anzulaufen, um die notwendigen Arbeiten durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Soweit die Notwendigkeit der Reparatur nicht auf ein schuldhaftes Handeln des Charterers zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, werden die verbleibenden Tage des Charterzeitraums anteilig erstattet.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>\u00dcbergabe &amp; R\u00fccknahme<\/strong><br>a) Die Yacht wird dem Kunden anhand der Checkliste seet\u00fcchtig und in einwandfreiem, sauberen Zustand \u00fcbergeben. F\u00fcr die Funktionst\u00fcchtigkeit elektronischer Instrumente und den Informationsgehalt von Seekarten und Handb\u00fcchern kann keine Haftung \u00fcbernommen werden. Der Vercharterer verpflichtet sich, den Charterer und den von diesem bestimmten Schiffsf\u00fchrer bei \u00dcbergabe der Yacht unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und des Vorhandenseins aller Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde anhand einer Check- oder Inventarliste ausf\u00fchrlich in die Yacht einzuweisen. Die Kontrolle der Yacht kann durch einen Probeschlag erg\u00e4nzt werden. Durch Unterschrift dieser Liste best\u00e4tigt der Charterer, die Yacht in gutem, seet\u00fcchtigem Zustand, sauber, vollgetankt (Treibstoff, \u00d6l, Wasser) und vorschriftsm\u00e4\u00dfig ausger\u00fcstet \u00fcbernommen zu haben. Festgestellte M\u00e4ngel, Sch\u00e4den oder fehlende Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde m\u00fcssen schriftlich festgehalten werden.<br>b) Der Charterer kann die \u00dcbernahme der Yacht verweigern, wenn deren Sicherheitsausr\u00fcstung und Sicherheitsstandard nicht den nationalen Vorschriften entsprechen oder Rumpf, Deck bzw. die Rumpf\/Deckverbindung oder Ruderanlage so stark besch\u00e4digt sind, dass die Sicherheit von Schiff und Crew nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>c) Der Vercharterer kann die \u00dcbergabe der Yacht verweigern, wenn<br>die Chartergeb\u00fchr nicht vollst\u00e4ndig bezahlt oder,<br>die Kaution nicht gestellt,<br>notwendige Dokumente fehlen oder ungen\u00fcgend sind (kein oder f\u00fcr die gecharterte Yacht ungen\u00fcgender Bef\u00e4higungsausweis als Schiffsf\u00fchrer, fehlendes u\/o unpassendes Sprechfunkzeugnis etc.<br>wenn sich bei der \u00dcbernahme mit Einweisung in die Yacht bzw. bei einer Probefahrt herausstellt, dass der Schiffsf\u00fchrer nicht die erforderlichen Kenntnisse zur sicheren F\u00fchrung der Yacht hat<br>d) Im letztgenannten Fall bzw. bei fehlender oder ungen\u00fcgenden Bef\u00e4higungsausweisen kann der T\u00f6rn mit einem dem Charterer auf seine Kosten beigestellten oder mit einem von ihm selbst bestimmten und zur F\u00fchrung der Yacht berechtigten und bef\u00e4higten Skipper angetreten werden.<br>Nach Beendigung der Charter \u00fcbergibt der Charterer dem Vercharterer das ger\u00e4umte Schiff frei von M\u00fcll, aufgetankt (Diesel) und abgesaugt (F\u00e4kalien), am vertraglich vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit. Bei Nichteinhaltung dieses Termins berechnet der Vercharterer dem Charterer 150,00 EUR pro angefangene Stunde.<br>verloren gegangene, besch\u00e4digte oder nicht mehr funktionsf\u00e4hige Gegenst\u00e4nde sind dem Vercharterer nach R\u00fcckkehr unverz\u00fcglich anzuzeigen. Insbesondere sind Grundber\u00fchrungen zu melden. Werden Sch\u00e4den am Schiff, an dessen Zubeh\u00f6r und seiner Ausr\u00fcstung bei R\u00fcckgabe nicht ohne schuldhaftes Z\u00f6gern angezeigt und vom Vercharterer erst sp\u00e4ter festgestellt, tr\u00e4gt der Charterer die Beweislast, dass der Schaden nicht w\u00e4hrend seiner Charterzeit eingetreten ist.<br>\u00dcbergabe und R\u00fccknahme der Yacht erfolgen, soweit nichts anders schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde, im Heimathafen, der im jeweiligen Chartervertrag vermerkt ist. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Verf\u00fcgbarkeit der Yacht<\/strong><br>Wenn der Vercharterer dem Charterer die von ihm gemietete Yacht oder eine gleichwertige Ersatz-Yacht aus einem von ihm nicht verschuldeten Grund nicht zum \u00dcbergabezeitpunkt oder innerhalb von 48 Stunden ab dem vereinbarten \u00dcbergabezeitpunkt zur Verf\u00fcgung stellen kann, so hat der Charterer das Recht mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. In diesem Fall erstattet der Vercharterer dem Charterer den vollen Charterpreis. Der Charterer kann dar\u00fcber hinaus keine weiteren Anspr\u00fcche erheben. Im Falle einer versp\u00e4teten \u00dcbergabe der Yacht, soweit die Versp\u00e4tung den Zeitrahmen von 4 Stunden \u00fcberschreitet, wird dem Charterer die anteilige Chartergeb\u00fchr erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Charterer die Versp\u00e4tung der \u00dcbergabe verschuldet hat.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>R\u00fcckf\u00fchrung und Verl\u00e4ngerung<\/strong><br>Der Charterer hat innerhalb der f\u00fcr seine R\u00fcckkehr vorgesehenen Frist in den Ausgangshafen zur\u00fcckzukehren und dem Eigner seine Anwesenheit anzuzeigen. Wetterbedingte Schwierigkeiten, wie sie erfahrungsgem\u00e4\u00df vorkommen k\u00f6nnen, entbinden nicht von der p\u00fcnktlichen R\u00fcckgabe der Yacht. Bei versp\u00e4teter R\u00fcckgabe hat der Charter dem Vercharterer s\u00e4mtliche Aufwendungen und Sch\u00e4den aus der Versp\u00e4tung zu ersetzen. Unabh\u00e4ngig von weiteren Sch\u00e4den sind f\u00fcr jede Stunde der Versp\u00e4tung f\u00fcr die Vorhaltung des \u00dcbergabe- und Reinigungspersonals 150 EUR zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Eine Verl\u00e4ngerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vercharterers m\u00f6glich. Falls der Charterer die Yacht an einem anderen als dem vereinbarten R\u00fcckgabeort verl\u00e4sst, werden ihm die Kosten f\u00fcr die R\u00fcckf\u00fchrung der Yacht nach Aufwand in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen. Der Charterer hat f\u00fcr die Yacht zu sorgen bis der Vercharterer die Yacht \u00fcbernehmen kann. Die Charter endet mit der \u00dcbernahme durch den Vercharterer.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Betriebskosten<\/strong><br>Die Yacht wird mit vollem Dieseltank, vollem Frischwassertank, entleertem Schwarzwassertank und zwei gef\u00fcllten Gasflaschen an den Charterer \u00fcbergeben. Zur R\u00fcckgabe hat der Charterer den Dieseltank voll zu tanken und den Schwarzwassertank zu entleeren. Die Kosten hierf\u00fcr tr\u00e4gt der Charterer.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Haftung<\/strong><br>Die Haftung des Vercharterers gegen\u00fcber dem Charterer sowie den Reisebeteiligten ist auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt. Tritt nach \u00dcbernahme der Yacht durch den Charterer ein Schaden ein, der die Weiterfahrt unm\u00f6glich macht, so hat der Charterer keinerlei Anspr\u00fcche gegen den Vercharterer so weit die Ursache f\u00fcr den Schaden h\u00f6here Gewalt gem\u00e4\u00df der Regelung dieser AGBs oder ein Verschulden Dritter ist. Liegt ein Verschlei\u00dfschaden vor, so hat der Charterer Anspruch auf anteilige R\u00fcckerstattung der Chartergeb\u00fchr f\u00fcr die vollen Tage, die die Yacht nicht mehr genutzt werden kann. Der Charterer haftet nicht f\u00fcr weitergehende Anspr\u00fcche weder f\u00fcr entgangene Urlaubsfreude noch f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den. Die Querstrahlruder dienen nur als Man\u00f6vrierhilfe. Bei eventuellem Ausfall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.<br>Der Charterer wird haftbar gemacht f\u00fcr durch ihn verursachte Sch\u00e4den an der Yacht oder deren Ausstattung, sowie f\u00fcr den Verlust von Ausstattung w\u00e4hrend der Charterzeit. Er haftet grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Sch\u00e4den die er oder andere Reisebeteiligten vors\u00e4tzlich, grob fahrl\u00e4ssig oder leicht fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt oder durch ein schuldhaftes Unterlassen nicht abgewendet haben.<br>Der Charterer haftet insbesondere f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die aus einer versp\u00e4teten R\u00fcckgabe der Yacht entstehen. Dies umfasst auch Nutzungsausfall, ist aber nicht hierauf beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>H\u00f6here Gewalt<\/strong><br>Die ausgeh\u00e4ndigten Routenvorschl\u00e4ge beziehen sich auf \u00f6ffentliche Wasserstra\u00dfen und Gew\u00e4sser, die beh\u00f6rdlichen Eingriffen ausgesetzt sind. Die Routenvorschl\u00e4ge sind daher nur als unverbindliche Anregungen zu verstehen. Dem Charterer ist es gestattet, sich innerhalb der Fahrwassergrenzen frei zu bewegen, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, und die Fahrtrouten selber zu w\u00e4hlen. Der Vercharterer \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr den Fall, dass Routen oder Routenabschnitte aufgrund von beh\u00f6rdlichen Schlie\u00dfungen einzelner Wasserwege nicht befahrbar sind, f\u00fcr h\u00f6here Gewalt und insbesondere bei Schlie\u00dfung von Wasserwegen, Reparaturen, Schleusensperrungen, \u00dcberschwemmungen, Trockenheit oder jeglichen anderen nicht in der Macht des Eigners stehenden Ereignissen, die zu Routen\u00e4nderungen, Unterbrechungen, Begrenzungen, Beschr\u00e4nkungen und\/oder Sperrungen f\u00fchren. Erstattungen der Chartergeb\u00fchr sind in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen. Kosten die dem Charterer aus einer hieraus eventuell entstehenden alternativen R\u00fcckreise zum Ausgangshafen entstehen, hat der Charterer selbst zu tragen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Haustiere (nur nach vorheriger Absprache)<\/strong><br>Haustiere sind an Bord nur nach Zustimmung des Vercharterers erlaubt. Diese Vereinbarung muss im Chartervertrag gesondert festgelegt werden. Der Charterer hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass das Tier st\u00e4ndig beaufsichtigt wird und nur auf dem Boden der Yacht in einem Korb oder auf einer Decke seinen Ruheplatz hat, nicht auf Salon-Polstern, in oder auf Betten. Der Vercharterer erhebt eine Extra-Reinigungsgeb\u00fchr gem\u00e4\u00df aktueller Preisliste pro Tier.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Pannendienst<\/strong><br>Der Vercharterer unterh\u00e4lt an allen Tagen jederzeit einen Pannendienst. Bei technischen oder navigatorischen Problemen hat der Charterer unverz\u00fcglich den Vercharterer zu kontaktieren, damit eine Reparatur oder sonstige Hilfe erfolgen kann. In Folge eines Auflaufens, einer Havarie oder eines Versagens der Yacht k\u00f6nnen keine Anspr\u00fcche auf Entsch\u00e4digung an den Vercharterer gestellt werden. Wenn ein derartiger Schaden durch die Nachl\u00e4ssigkeit des Charterers entstanden ist, hat der Vercharterer das Recht, alle daraus entstehenden Kosten der Reparatur oder der Wiederbeschaffung vom Charterer einzufordern. Dies gilt bei Hausbooten lediglich bezogen auf technische Probleme.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Fahrr\u00e4der in Zehdenick, Potsdam und Kr\u00f6slin<\/strong><br>Bitte beachten Sie, dass Sie ausschlie\u00dflich Bordfahrr\u00e4der mit an Bord nehmen d\u00fcrfen. Das hei\u00dft, Damen,- Herren,- Mountainbike,- Cross-Fahrr\u00e4der oder \u00e4hnliche d\u00fcrfen nicht mit an Bord genommen werden. Gerne k\u00f6nnen Sie direkt bei der Buchung oder sp\u00e4testens 1 Woche vor Anreise Bordfahrr\u00e4der bei uns ordern, zum Preis von 60,00 \u20ac pro Fahrrad und Woche.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Parkpl\u00e4tze in Zehdenick<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Parkpl\u00e4tze stehen unseren G\u00e4sten in unserer Charterbasis in Zehdenick\/Havel ausreichend auf einem umz\u00e4unten und beleuchteten Hafengel\u00e4nde zur Verf\u00fcgung. Die Parkplatzgeb\u00fchren betragen 25,00 \u20ac pro PKW und Woche und sind vor Ort zu entrichten. Bitte fragen Sie die Geb\u00fchren f\u00fcr das Abstellen von Wohnmobilen gesondert an!<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Parkpl\u00e4tze in Potsdam<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Parkpl\u00e4tze stehen unseren G\u00e4sten an unserem Standort Potsdam zur Verf\u00fcgung. Die Parkplatzgeb\u00fchren betragen 13,00 \u20ac pro Tag und PKW und sind vor Ort zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Parkpl\u00e4tze in Kr\u00f6slin<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Parkpl\u00e4tze stehen unseren G\u00e4sten an unserem Standort Kr\u00f6slin&nbsp;<strong>(nur Hallenpl\u00e4tze)&nbsp;<\/strong>zur Verf\u00fcgung. Die Parkplatzgeb\u00fchren betragen 38,00 \u20ac pro Woche und PKW und sind vor Ort zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Besondere Bedingungen f\u00fcr Yachten ab Hafen Kr\u00f6slin<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Lizenzen und zul\u00e4ssige Gew\u00e4sser<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Der Charterer muss Inhaber der f\u00fcr die Yacht vorgeschriebenen Lizenz (SBF binnen und SBF See; passendes Sprechfunkzeugnis f\u00fcr offene Gew\u00e4sser) sein und die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zur F\u00fchrung der Yacht besitzen. Das Verlassen der oben unter \u201eFahrgebiet\u201c genannten Gew\u00e4sser ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vercharterers gestattet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Besondere Verhaltensregeln&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Bei Meldung gef\u00e4hrdender Wetter- und Seeverh\u00e4ltnisse darf der Charterer den sch\u00fctzenden Hafen nicht verlassen bzw. muss er den n\u00e4chstgelegenen Schutzhafen oder eine geeignete Ankerbucht aufsuchen. Als absolute Obergrenze f\u00fcr die Fahrt gilt hier die Windst\u00e4rke bis einschlie\u00dflich 5 Bft (=Beaufort).<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Vor offener K\u00fcste darf nicht ohne Aufsicht geankert werden bzw. muss sichergestellt werden, dass bei drohender Gefahr die Yacht verholt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Nachtfahrten (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) sind generell verboten.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Besondere Bedingungen f\u00fcr Yachten ab Hafen Potsdam<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>Der Charterer muss Inhaber der f\u00fcr die Yacht vorgeschriebenen Lizenz (SBF binnen) sein und die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zur F\u00fchrung der Yacht besitzen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Beanstandung\/Ausschluss<\/strong><br>Beanstandungen jeglicher Art hat der Charterer dem Vercharterer unmittelbar nach Bekanntwerden zur Kenntnis zu geben, damit der Vercharterer schnell Abhilfe schaffen kann. Beanstandungen nach R\u00fcckgabe der Yacht an den Vercharterer sind gegenstandslos.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Gerichtsstand<\/strong><br>Der Charterer kann den Vercharterer nur an seinem Sitz verklagen. F\u00fcr Klagen des Vercharterers gegen den Charterer ist der Wohnsitz des Charterers ma\u00dfgebend. F\u00fcr alle Klagen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis gilt deutsches Recht.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Datenschutz<\/strong><br>Alle personenbezogenen Daten, die der Vercharterer zur Abwicklung des Chartervertrages zur Verf\u00fcgung gestellt werden, sind gem\u00e4\u00df den einschl\u00e4gigen Datenschutzbestimmungen vor Missbrauch gesch\u00fctzt. Die Weitergabe dieser Daten durch den Vercharterer erfolgt nicht. Die ausf\u00fchrliche Datenschutzerkl\u00e4rung kann jederzeit nachgelesen werden unter&nbsp;<a href=\"https:\/\/hafen-zehdenick.de\/datenschutz\/\">https:\/\/hafen-zehdenick.de\/datenschutz\/<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Sonstiges<\/strong><br>M\u00fcndliche Zusagen oder Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Best\u00e4tigung durch den Vercharterer wirksam. Ausk\u00fcnfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gew\u00e4hr, erteilt. Berichtigung von Irrt\u00fcmern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.<br>Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig oder unwirksam, wird die G\u00fcltigkeit des Vertrages im \u00fcbrigen nicht ber\u00fchrt.<br>Der Charterer erkl\u00e4rt, dass er den Vertrag und diese AGBs gelesen, die darin verwendeten insbesondere nautischen Fachausdr\u00fccke sowie ihre Bedeutung verstanden oder erkl\u00e4rt bekommen hat und mit den, auf die Besonderheiten des Yachtcharters und Yachtsportes abgestimmten, Vertragsbedingungen einverstanden ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Marina Zehdenick am Prerauer Stich GmbH f\u00fcr Wartungs-,Reparatur-, Umbau-, Dock- und Slipauftr\u00e4ge Diese Bedingungen gelten f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Schiffswartung, Schiffsreparaturen, Schiffsumbauten, Arbeiten an Ausr\u00fcstung oder an Teilen von Schiffen und f\u00fcr alle Dock\u2013 und Ein- und Auskranarbeiten. 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